Die BaFin hat ihre aufsichtlichen Anforderungen angepasst, wie aus einer Pressemitteilung vom 24.03. hervorgeht. Dies soll es der Banken- und Finanzbranche ermöglichen, mit einer höheren Flexibilität auf die jetzige wirtschaftliche Situation reagieren zu können. Neben den Lockerungen der Anforderungen empfiehlt die BaFin von Aktienrückkäufen abzusehen und Ausschüttungen von Dividenden, Gewinnen und Boni sorgfältig abzuwägen. Dies entspricht den Empfehlungen der EZB vom 27.03.
Corona-Krise: BaFin passt Aufsichtspraxis an
Pressemitteilung
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