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Crowdfunding-Begleitgesetz der Bundesregierung

Art der Meldung + Relevanz: Gesetzentwurf der Bundesregierung + Fördert Bekanntheit von Crowdfunding in Deutschland


  • Bundesregierung will mit dem Schwarm­fi­nan­zie­rung-Be­gleit­ge­setz europaweit geltende Regelungen für Dienstleister von Schwarmfinanzierungen (Crowdfunding) in nationales Recht umsetzen
  • Schwerpunkte: Aufsicht durch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und mögliche Sanktionen bei Verstößen
  • EU-Verordnung European Crowdfunding Service Provider (ECSP) sieht eine Zulassungspflicht für die Crowdfunding-Dienstleister/Plattformen vor + soll Anleger schützen und grenzüberschreitende Erbringung solcher Dienstleistungen erleichtern
  • Lesung zum Gesetzentwurf am 26.03.21 im Bundestag, EU-Verordnung tritt am 7.10.2021 in Kraft
Bewertung:
Der Gesetzentwurf wird von den beteiligten Verbänden begrüßt. Laut Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Crowdfunding in Deutschland in der Unternehmensfinanzierung…
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