Art der Meldung + Relevanz: Gesetzentwurf der Bundesregierung + Fördert Bekanntheit von Crowdfunding in Deutschland
- Bundesregierung will mit dem Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz europaweit geltende Regelungen für Dienstleister von Schwarmfinanzierungen (Crowdfunding) in nationales Recht umsetzen
- Schwerpunkte: Aufsicht durch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und mögliche Sanktionen bei Verstößen
- EU-Verordnung European Crowdfunding Service Provider (ECSP) sieht eine Zulassungspflicht für die Crowdfunding-Dienstleister/Plattformen vor + soll Anleger schützen und grenzüberschreitende Erbringung solcher Dienstleistungen erleichtern
- Lesung zum Gesetzentwurf am 26.03.21 im Bundestag, EU-Verordnung tritt am 7.10.2021 in Kraft
Bewertung:
Der Gesetzentwurf wird von den beteiligten Verbänden begrüßt. Laut Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Crowdfunding in Deutschland in der Unternehmensfinanzierung…
Der Gesetzentwurf wird von den beteiligten Verbänden begrüßt. Laut Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Crowdfunding in Deutschland in der Unternehmensfinanzierung…