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Das IT-Sicherheitskennzeichen im geplanten IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Art der Meldung + Relevanz: Gesetzesentwurf


Im Zuge der Erarbeitung eines neuen IT-Sicherheitsgesetzes, das IT-SiG 2.0, plant das Bundesinnenministerium ein freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen einzuführen. Dieses soll die Verbrauchertransparenz erhöhen und die Sicherheit in der Informationstechnik nachhaltig stärken. Das IT-Sicherheitskennzeichen soll folgendermaßen aufgebaut sein:1. Herstellererklärung
  • auf Grundlage branchenabgestimmter IT-Sicherheitsvorgaben (bspw. IT-Sicherheitsvorgaben seitens BSI (etwa der Router-TR) auf Grundlage von VdS Standards oder DIN-Specs)
  • Fokus u.a auf der Dauer von sicherheitsrelevanten Updates
2. BSI-Sicherheitsinformation
  • Informations- und Warnkomponente in einem
  • Die aktuellen Sicherheitsinformationen des BSI zum jeweiligen Produkt sollen eine Art „Anreizwirkung“ darstellen, die abgegebenen Herstellerversprechen auch einzuhalten.
  • Das BSI kann die Sicherheitsinformation außerdem dazu nutzen, um Verbraucher darüber zu unterrichten, wenn Abweichungen vom Herstellerversprechen oder Sicherheitslücken festgestellt worden sind.
Dieser „elektronische Beipackzettel“…
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