Art der Meldung + Relevanz: Verordnung + IT-Hersteller bekommen neue Kennzeichnungsmöglichkeiten für ihre Produkte
- Das im Frühjahr 2021 beschlossene IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sieht die Einführung eines IT-Sicherheitskennzeichens vor. Dessen Umsetzung wurde jetzt konkret angestoßen.
- Das BSI hat dafür nun eine eigene Internetseite mit Informationen für Hersteller und Verbraucher von IT-Produkten veröffentlicht.
- Das BMI hat außerdem den Entwurf für eine Rechtsverordnung zum IT-Sicherheitskennzeichen (BSI-ITSiKV) veröffentlicht.
- Ab Ende 2021 soll eine Beantragung des sicherheitskennzeichnung für erste Produktkategorien möglich sein.
Bewertung:
Das IT-Sicherheitskennzeichen betrifft Hersteller von IT-Produkten. Bislang ist es freiwillig und bezieht sich in der Praxis v.a. auf Geräte für den Endkonsumenten (Router und smarte Geräte…
Das IT-Sicherheitskennzeichen betrifft Hersteller von IT-Produkten. Bislang ist es freiwillig und bezieht sich in der Praxis v.a. auf Geräte für den Endkonsumenten (Router und smarte Geräte…