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DSGVO: Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Art der Meldung + Relevanz: Gesetzesentwurf


Die große Koalition hat sich auf Regelungen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geeinigt. Mit dem Gesetzesentwurf sollen "insbesondere kleine Unternehmen und Onlineshops vor teils existenzgefährdenden Abmahngebühren" bewahrt werden, so SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese am 15.07.2020. Nach der Sommerpause soll das Gesetz beschlossen werden. Das sind die wichtigsten Inhalte im Hinblick auf Abmahnmissbrauch. Missbräuchlich ist eine Abmahnung, wenn
  • die Abmahnung hauptsächlich zur Erstattung von Kosten der rechtlichen Verfolgung oder zur Erreichung von Vertragsstrafen dient
  • von einem Abmahner eine erhebliche Anzahl von Abmahnungen ausgehen, die Zahl in einem Missverhältnis zur Geschäftstätigkeit steht
  • der Gegenstandswert (und damit die Abmahnung) unangemessen hoch ist und eine…
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