- Das Eckpunktepapier sieht vor, dass Patienten Krankschreibungen in elektronischer Form erhalten können, auch wenn sie mit einem Arzt nur digital Kontakt hatten.
- Beschränkungen bei der Vergütung von telemedizinischen Leistungen sollen weiter aufgehoben werden.
- Derzeit prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Gesundheits-Apps auf ihren medizinischen Mehrwert. Ist dieser gegeben, können die Apps verschrieben und Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden. Durch das neue Gesetz soll diese Regelung auf „digitale Pflegeanwendungen“ ausgeweitet werden.
- Des Weiteren ist geplant, eine Frist für App-Anbieter und Krankenkassen zu schaffen, bis zu welcher sich die Parteien auf Höchstbeträge für die Applikationen einigen müssen.
- Anbieter von Gesundheits-Apps sollen künftig ihre (Daten-)Sicherheit durch eine Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) belegen. …
Eckpunktepapier für weiteres Digitalgesetz
Politische Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit + Hürden für die Digitalisierung im Gesundheitswesen werden weiter abgebaut
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