- Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlicht Erklärung, welche ESG-Angaben Emittenten von Wertpapieren in ihre Prospekte aufnehmen müssen (gemäß EU-Prospektverordnung)
- betrifft Prospekte für Nichtdividendenwerte, insbesondere Green Bonds, und Aktien
- In einer Tabelle auf den letzten Seiten 6-9 werden Angaben im Detail erläutert bezüglich
- Erwartete Offenlegung in Bezug auf Anleihen zur Verwendung der Erlöse
- Zusätzliche Angaben für Anleihen, die durch nicht vom Emittenten erwirtschaftete Zahlungsströme gesichert sind Emittenten oder 'Asset-Backed Securities'
- Erwartete Offenlegung in Bezug auf Sustainability-Linked Bonds
- Insbesondere Risikofaktoren, die wesentlich für das Wertpapier sind, in Bezug auf Verteilung und Verwaltung der Erlöse, ebenso Risiken in…
ESMA stellt ESG-Angaben bei Wertpapieren klar
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