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EU plant Gesetz zur Cyberresilienz

Art der Meldung + Relevanz: Gesetzvorhaben + Auswirkungen auf IT-Hersteller und Dienstleister


  • Das Gesetz zielt darauf ab, gemeinsame Cybersicherheitsregeln für digitale Produkte und damit verbundene Dienste festzulegen.
  • Bis zum 25.05.22 läuft dafür die öffentliche Konsultation, deren Ergebnisse dann in den Gesetzgebungsvorschlag der Kommission einfließen werden und sich in den politischen Rahmen der neuen EU-Cybersicherheitsstrategie 2020 einfügen.
  • Das Gesetz zur Cyber-Resilienz (CRA) wird den bestehenden EU-Rechtsrahmen ergänzen (NIS-Richtlinie, Cybersecurity Act und kommende NIS2-Richtlinie)
  • Erfasst werden von der Regelung sollen „materielle digitale Produkte“ (drahtlos und drahtgebunden) sowie nicht eingebettete Software.
Bewertung:
Der Cyberresilience Act soll Cybersicherheit, Verbraucherschutz und Innovation horizontal produktübergreifend und über den gesamten Lebenszyklus hinweg vereinheitlichen. Technischer Umsetzungsmaßstab für…
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