Art der Meldung + Relevanz: Stellungnahme + möglicherweise erhöhte Pflichten für Online-Vermittler
- Der stark umstrittene Art. 17 der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (EU-RL 2019/790 vom 17. April 2019 "Digital Single Market", kurz DSM-Richtlinie), ist nach Ansicht von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit vereinbar
- Der Generalanwalt rät dem EuGH, die Nichtigkeitsklage Polens abzuweisen (2019 hat Polen eine Nichtigkeitsklage gegen Art. 17 der EU-Urheberrechtsreform eingereicht)
- Uploadfilter stellen laut Saugmandsgaard Øe zwar einen Eingriff in die freie Meinungsäußerung dar, seien jedoch trotzdem mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar.
- Laut EU-Recht dürfe es zwar keine grundsätzliche Überwachungspflicht für Drittanbieter geben, allerdings sei es zulässig, bestimmten Online-Vermittlern bestimmte Maßnahmen zur…