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EuGH: Generalanwalt hält Upload-Filter für zulässig

Art der Meldung + Relevanz: Stellungnahme + möglicherweise erhöhte Pflichten für Online-Vermittler


  • Der stark umstrittene Art. 17 der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (EU-RL 2019/790 vom 17. April 2019 "Digital Single Market", kurz DSM-Richtlinie), ist nach Ansicht von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit vereinbar
  • Der Generalanwalt rät dem EuGH, die Nichtigkeitsklage Polens abzuweisen (2019 hat Polen eine Nichtigkeitsklage gegen Art. 17 der EU-Urheberrechtsreform eingereicht)
  • Uploadfilter stellen laut Saugmandsgaard Øe zwar einen Eingriff in die freie Meinungsäußerung dar, seien jedoch trotzdem mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar.
  • Laut EU-Recht dürfe es zwar keine grundsätzliche Überwachungspflicht für Drittanbieter geben, allerdings sei es zulässig, bestimmten Online-Vermittlern bestimmte Maßnahmen zur…
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