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EuGH stärkt die Kompetenzen der nationalen Datenschutzbehörden

Art der Meldung + Relevanz: Gerichtsurteil + Beschwerdepraxis bei Datenschutzverstößen durch Großkonzerne könnte sich verändern


  • Einem am 15.06 veröffentlichten Urteil zufolge, dürfen belgische Datenschützer juristisch gegen Facebook vorgehen, obwohl das Unternehmen seinen europäischen Hauptsitz in Irland hat.
  • Die DSGVO erlaube es "unter bestimmten Voraussetzungen" einer nationalen Behörde, gegen Datenschutzverstöße vorzugehen, auch wenn wegen des Herkunftslandsprinzips eigentlich eine andere Behörde federführend für ein Unternehmen zuständig sei.
  • Der EuGH folgte in seiner Entscheidung dem im Januar 2021 veröffentlichten Gutachten von Generalanwalt Michal Bobekund und stellte mehrere Grundsätze für die Zuständigkeit von Behörden auf:
    • Verfahren ist grundsätzlich möglich
    • es ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen eine eigene Niederlassung in dem EU-Mitgliedstaat hat
    • Klage kann sowohl gegen die…
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