Art der Meldung + Relevanz: Gerichtsurteil + Beschwerdepraxis bei Datenschutzverstößen durch Großkonzerne könnte sich verändern
- Einem am 15.06 veröffentlichten Urteil zufolge, dürfen belgische Datenschützer juristisch gegen Facebook vorgehen, obwohl das Unternehmen seinen europäischen Hauptsitz in Irland hat.
- Die DSGVO erlaube es "unter bestimmten Voraussetzungen" einer nationalen Behörde, gegen Datenschutzverstöße vorzugehen, auch wenn wegen des Herkunftslandsprinzips eigentlich eine andere Behörde federführend für ein Unternehmen zuständig sei.
- Der EuGH folgte in seiner Entscheidung dem im Januar 2021 veröffentlichten Gutachten von Generalanwalt Michal Bobekund und stellte mehrere Grundsätze für die Zuständigkeit von Behörden auf:
- Verfahren ist grundsätzlich möglich
- es ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen eine eigene Niederlassung in dem EU-Mitgliedstaat hat
- Klage kann sowohl gegen die…