Art der Meldung + Relevanz: Urteil + Unternehmen können nationale Zulassungsvorschriften nicht europäisch umgehen
- Europäischer Gerichtshof entscheidet für nationale Auslegung von Genehmigungen für die Zulassung von Arzneimitteln (AM)
- Keine europäische Harmonisierung in Sicht; pharmazeutische Unternehmen (PU) müssen nationale Behördengenehmigung abwarten
- Es gibt keinen Genehmigungsautomatismus: AM unterliegt z.B. in Frankreich nicht der Verschreibungspflicht, dann darf es nicht automatisch in anderen Ländern (z.B. Ungarn) ohne deren Genehmigung vertrieben werden
- Bezug zum freien Warenverkehr erkennt der EUGH nicht an
Grund für das EUGH-Verfahren war ein ungarischer Rechtsstreit. Das dortige Unternehmen Pharma Expressz hatte vor einem Gericht gegen die behördliche Aufforderung geklagt, den nicht über ein Sonderverfahren abgewickelten Vertrieb von bestimmten Arzneimitteln…
