- Klimaschutzgesetz aus 2019 schreibt für die klimaschutzrelevanten Sektoren (Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft) "jahresscharfe" Emissionsobergrenzen vor
- Kommt es in einem der Bereiche zu Überschreitungen, muss ein Sofortprogramm eingeleitet werden (Gebäudesektor hat Ziel um zwei Mio. Tonnen Treibhausgas-Emissionen überschritten)
- Für den Gebäudesektor wurde das Sofortprogramm seitens der federführenden Ministerien Bau u. Wirtschaft im Juli vorgelegt: 5,8 Mrd. Euro für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“
- Expertenrat Klimafragen hat das vorgelegte Sofortprogramm überprüft und kommt zu dem Ergebnis (stv. Vorsitzende Dr. Brigitte Knopf):
- "Eine methodisch konsistente, isolierte Rechnung zur Quantifizierung der Wirkung des Sofortprogramms 2020 ist nicht vorgelegt worden."
- Bewertung gilt als Präzedenzfall für den im Bundes-Klimaschutzgesetz vorgesehenen Kontrollmechanismus
- Mögliche Problematik wird offenbar: Eine jahresgenaue Betrachtung der Ziele erscheint insbesondere…
Expertenrat Klimafragen legt Bericht zum Sofortprogramm 2020 Gebäudesektor vor
Bericht/Antwort auf politische Initiative + Bau- und Sanierungsbranche muss politischen Druck erhöhen
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