- Bundeskabinett hat am 16.12.2020 Gesetzentwurf Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) beschlossen
- Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung sollen verbessert werden (erste Konsequenzen aus Wirecard-Skandal)
- BaFin bei Bilanzkontrolle für Anlass- und Verdachtsprüfungen künftig unmittelbar zuständig
- Abschlussprüfung: verpflichtenden Prüfrotation nach 10 Jahren
- neben der Prüfung künftig keine Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen für das gleiche Unternehmen
- 4-Mal so hohe Haftungshöchstgrenzen bei Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen, keine Obergrenze bei grob fahrlässigem Verhalten der Prüfer
- bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bei falschem Bilanzeid durch Unternehmensverantwortliche
- Zeitplan: Soll nach Beratung im Bundestag u. Bundesrat am 1. Juli 2021 in Kraft treten
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz: Anfang für Modernisierung der Finanzaufsicht
Gesetzentwurf der Bundesregierung + Chance für Digitalunternehmen der Finanzkontrolle
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