Art der Meldung + Relevanz: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) + Videosprechstunden können weiterhin auch über die Quote von 20 Prozent abgerechnet werden
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert.
- Die Sonderregeln umfassen u.a. die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach telefonischer Anamnese, sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben.
- Arzt-Patientenkontakte sollen durch die Verlängerung der Sonderregeln so gering wie möglich gehalten werden.
- Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Februar 2021 in Kraft.
Bewertung:
Durch die Verlängerung der Maßnahmen können ärztliche Behandlungen weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und…
Durch die Verlängerung der Maßnahmen können ärztliche Behandlungen weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und…