- Gesetzentwurf mit vier Artikeln aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Städtebau und Bauwesen (BMWSB): Art. 1: Gebäudeenergiegesetz; Art. 2 Heizkostenverordnung; Art. Kehr- u. Überprüfungsordnung; Art. Inkrafttreten zum 01.01.2024 - Ausnahme: §§ 60v u. 60c zum 01.10.2024
- GEG soll/muss dazu beitragen, Gebäudebestand (ca. 41 Mio. Wohngebäude - aktuell noch 50% Gas- u. 25% Ölheizungen) bis 2045 klimaneutral zu bekommen
- ab 2024 neu eingebaute Heizungen müssen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden
- fossile Heizungen reparieren bis irreparabel kaputt; übergangsweise darf für 3 Jahren "neue" Fossilheizung eingebaut werden, dann Tausch; bei Aussicht auf Fernwärme:…
Gebäudeenergie – Ab heute zwei Wochen Entwurfsberatung GEG
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