- Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen aktualisierten Entwurf für das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vorgelegt.
- Heute, am 26. Februar, fand die 1. Lesung im Bundestag statt, der Entwurf wurde an den zuständigen Gesundheitsausschuss überwiesen
- Der Entwurf sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.
- Überblick einiger Neuerungen:
- In Krankenhäusern können künftig klinische Sektionen zur Qualitätssicherung über einen Zuschlag refinanziert werden.
- Einrichtungsbezogene Vergleiche im ambulanten und stationären Versorgungsbereich sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden fortan veröffentlicht.
- Versicherte erhalten einen Anspruch auf eine Zweitmeinung für planbare Eingriffe, die durch den G-BA definiert werden.
- Krankenkassen müssen ihre Versicherten in Zukunft darüber informieren, wenn es zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze…
Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit + Unternehmen und Krankenkassen können von Änderungen profitieren
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