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Gesetzesentwurf: Planungsrecht per Bundestagsbeschluss

Art der Meldung + Relevanz: Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 19/15619)


Die Bundesregierung hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages zwischen CDU, SPD und CSU einen wichtigen Gesetzesentwurf zum Baurecht ein. Der Entwurf des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes (MgvG) sieht die Möglichkeit vor, das Baurecht bei Einzelmaßnahmen z.B. der Verkehrsinfrastruktur nicht per Planfeststellungsbeschluss, sondern per Gesetz herzustellen. Das würde de facto das Korrektiv der Verbandsklagen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur aushebeln. Laut Bundestagsfraktion Die LINKE (Antrag) seien über die Hälfte der dortigen Klagen erfolgreich. Gesetze hingegen können anders als behördlich verfügte Planungsentscheidungen nur vom Bundesverfassungsgericht oder vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden, was ungleich aufwendiger ist.
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Die Herausforderungen…
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