- Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll Nutzung von Gesundheitsdaten fördern und bürokratische Hindernisse ab dem 01.01.2024 beseitigen helfen
- Verwendung von Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) ist durch das Opt-out-Verfahren angedacht
- Krankenkassen dürfen die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten nutzen, um individuellen Gesundheitsschutz, eine verbesserte Versorgung und Patientensicherheit zu gewährleisten
- Gesundheitsdaten müssen regelmäßig an die nationale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten übermittelt werden
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll zuständig werden, um Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu erleichtern
- Stellungnahmefrist im BMG endet am 14.08.
Gesundheitsdaten – weiterer Gesetzentwurf für Digitalisierung im Gesundheitswesen
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