Art der Meldung + Relevanz: Referentenentwurf Bundesgesundheitsministerium (BMG) + wichtige Regulierung im Bezug auf die Verfügbarkeit und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen und Forschung
- Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll Nutzung von Gesundheitsdaten fördern und bürokratische Hindernisse ab dem 01.01.2024 beseitigen helfen
- Verwendung von Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) ist durch das Opt-out-Verfahren angedacht
- Krankenkassen dürfen die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten nutzen, um individuellen Gesundheitsschutz, eine verbesserte Versorgung und Patientensicherheit zu gewährleisten
- Gesundheitsdaten müssen regelmäßig an die nationale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten übermittelt werden
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll zuständig werden, um Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu erleichtern
- Stellungnahmefrist im BMG endet am 14.08.