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Gesundheitsdaten – weiterer Gesetzentwurf für Digitalisierung im Gesundheitswesen

Art der Meldung + Relevanz: Referentenentwurf Bundesgesundheitsministerium (BMG) + wichtige Regulierung im Bezug auf die Verfügbarkeit und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen und Forschung
  • Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll Nutzung von Gesundheitsdaten fördern und bürokratische Hindernisse ab dem 01.01.2024 beseitigen helfen
  • Verwendung von Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) ist durch das Opt-out-Verfahren angedacht
  • Krankenkassen dürfen die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten nutzen, um individuellen Gesundheitsschutz, eine verbesserte Versorgung und Patientensicherheit zu gewährleisten
  • Gesundheitsdaten müssen regelmäßig an die nationale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten übermittelt werden
    • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll zuständig werden, um Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu erleichtern
  • Stellungnahmefrist im BMG endet am 14.08.
Bewertung: Der vorliegende Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) bildet…
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