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GKV-Leitfaden: Digitale Prävention wird erleichtert

Art der Meldung + Relevanz: Wirtschaft reagiert auf Politik + digitale Angebote der Prävention erstmalig aufgenommen


  • GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit Verbänden der Krankenkassen legt auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder sowie qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung fest
  • Drei Bereiche der Prävention nach SGB V werden definiert:
    • verhaltensbezogene Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 SGB V
    • Gesundheitsförderung in Lebenswelten nach § 20a SGB V
    • betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGB V
  • Aktueller Leitfaden enthält ein neues Kapitel zu digitalen Angeboten der Prävention und Gesundheitsförderung
  • Hersteller digitaler Präventionsangebote haben es fortan deutlich leichter, in die Förderung zu kommen
  • Um diese Bereiche geht es:…
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