Art der Meldung + Relevanz: Gesetzesreform
Anfang des Monats Juni wurde eine weitere Arzneimittelreform vom Bundestag beschlossen. Die Reform legt für die Verschreibung von medizinischem Cannabis fest, dass nach der ersten Verschreibung und Genehmigung durch die Krankenkasse kein neuer Antrag bei einer Änderung der Therapie mehr nötig ist. Das bedeutet, dass bei Änderungen bezüglich der Dosis oder der Blütensorte keine neuen Anträge an die Krankenkasse gestellt werden müssen. Neben dieser Änderung sollen Kassen (GKV-Spitzenverband) und Apotheker (ABDA) den Apothekenzuschlag für medizinisches Cannabis neu verhandeln.
Bewertung:
Für die therapierenden Ärzte und die abgebenden Apotheken ist das zunächst eine gute Nachricht, weil damit bürokratische Vorgänge reduziert werden. Bzgl. der Verhandlungen des Apothekenzuschlags…
Für die therapierenden Ärzte und die abgebenden Apotheken ist das zunächst eine gute Nachricht, weil damit bürokratische Vorgänge reduziert werden. Bzgl. der Verhandlungen des Apothekenzuschlags…