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IT-Souveränitätsgesetz für Hamburg

Art der Meldung + Relevanz: Gesetzentwurf des Hamburger Senats + Eingeschränkte Vertriebsmöglichkeiten für IT-Anbieter im Public Sector


  • Der Hamburger Senat hat einen Entwurf für ein IT-Souveränitätsgesetz verabschiedet.
  • Dieses verpflichte die öffentliche Verwaltung, IT-Aufträge in besonders sensiblen Bereichen nur noch an Unternehmen der öffentlichen Hand zu vergeben.
  • Damit soll die Abhängigkeit von privaten Unternehmen reduziert werden und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sichergestellt werden.
  • Begründung: Eine Abhängigkeit von privaten Anbietern berge veschiedene Risiken (z.B. eingeschränkte Informationssicherheit, weniger Flexibilität und mangelnde Transparenz).
Bewertung:
Es ist bereits gängige Praxis der Verwaltung, IT-Verfahren v.a. den öffentlich-rechtlichen Dienstleistern anzuvertrauen. Eine gesetzliche Regelung dazu gab es bislang aber nicht. Das ermöglichte den Spielraum im Bedarfsfall…
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