Ende 2019 wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verabschiedet. Es bildet die Grundlage für die nationale Bepreisung von CO2 als Klimagas. Vor dem eigentlichen Inkrafttreten wurde im Zuge des vereinbarten Klimapaketes 2030 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Änderung vereinbart: Ein Teil (ab dem 1.1.2024 vollständig) der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung soll für die Absenkung der Umlage die für Energie aus erneuerbaren Energiequellen (Wind, Sonne, Wasser, Biomasse etc.) zu zahlen ist, eingesetzt werden. Das jedoch würde bedeuten, dass energieintensive Unternehmen, die derzeit von der EEG-Umlage aufgrund ihrer wettbewerblichen Stellung beispielsweise ausgenommen sind, in Zukunft u.U. die Umlage zu bezahlen hätten. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) zur Änderung des BEHG bereits verabschiedet. Die Berechnungsgrundlage…
Kompensierung von EEG-Ausgleichszahlungen
Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage
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