Art der Meldung + Relevanz: Entscheidung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich + betrifft alle Banken mit Krypto-Produkten
- ab dem 1. Januar 2025 dürfen Banken nur max. 2% ihres Gesamtvermögens in Kryptowährungen halten
- finaler globaler Standard, den die Gruppe der Zentralbankchefs und Direktoren für Beaufsichtigung (GHOS) innerhalb der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) beschlossen hat
- Begründung: Bislang zwar noch wenig Banken, die in der Kryptobranche aktiv sind, minimale Rahmenregelung sei aufgrund jüngster Entwicklungen (Pleiten von Kryptobörsen) für die Risikominmierung notwendig