Art der Meldung + Relevanz: Artikel
Das NetzDG soll Informationen von Spiegel-Online zufolge um eine Meldepflicht an das Bundeskriminalamt ergänzt werden. So sollen unzulässige Postings, wie Todesdrohungen oder Hasspostings, nicht nur gelöscht, sondern mit Angabe der Absender-IP und Portnummer an das BKA weitergeleitet werden. Nachdem sich die Bundesjustizministerin und der Bundesinnenminister auf diese Lösung geeinigt haben, ist die Ergänzung sehr wahrscheinlich. Die Länder hatten sich zuvor bereits für ein solches Meldeverfahren ausgesprochen.
Bewertung:
Das NetzDG würde durch eine solche Ergänzung zu einem ernst zu nehmenden Instrument gegen Hetzer und Hasspostings werden. Plattformbetreiber (Facebook, Twitter, YouTube etc.) müssten künftig unzulässige Meldungen nicht nur löschen, sondern auch melden. Damit dies auch konsequent…
Das NetzDG würde durch eine solche Ergänzung zu einem ernst zu nehmenden Instrument gegen Hetzer und Hasspostings werden. Plattformbetreiber (Facebook, Twitter, YouTube etc.) müssten künftig unzulässige Meldungen nicht nur löschen, sondern auch melden. Damit dies auch konsequent…