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Neue EU-Standardvertragsklauseln für Datentransfer in Drittstaaten

Art der Meldung + Relevanz: Politische Initiative + EU schafft neue Rechtsgrundlage für Datenaustausch


  • Die EU-Kommission hat im Juni neue Standardvertragsklauseln (SCC) mit zwei Neuerungen veröffentlicht:
    • Datenübermittlungen zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
    • Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer
  • Neuerungen der Standardvertragsklauseln sind insbesondere: ein übergreifendes Instrumentarium, das eine breite Palette von Transferszenarien abdeckt, anstelle separater Klauseln, sowie ein praktisches Werkzeug für die Einhaltung des „Schrems II“-Urteils. Außerdem eine Übersicht der verschiedenen Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen müssen, um dem „Schrems II“-Urteil nachzukommen, sowie Beispiele möglicher „zusätzlicher Maßnahmen“ wie Verschlüsselung, die Unternehmen erforderlichenfalls ergreifen können.
  • Ziel ist den Anforderungen der DSGVO und dem „Schrems II“-Urteil des EuGH Rechnung zu tragen und ein hohes Datenschutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen
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