Art der Meldung + Relevanz: Pressemitteilung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erkennt die Eignung eines branchenspezifischen Cyber-Sicherheitsstandard für Krankenhäusern (B3S) (PDF, 88 Seiten) an. Damit können Krankenhäuser ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik ausrichten.Der neue Sicherheitsstandard betrifft nicht nur Krankenhäuser, die als kritische Infrastrukturen (KRITIS) im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes gelten, sondern soll auch kleineren Krankenhäusern als Maßstab dienen. Vorgelegt wurde der B3S von der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Bewertung:
Unmittelbar betroffen sind Betreiber von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen. Sie müssen sich über die neuen Standards informieren und bestehende Sicherheitsmaßnahmen auf einen aktuellen Stand der Technik hin Prüfen. IT-Anbieter für besagte Einrichtungen sollten ihre…
Unmittelbar betroffen sind Betreiber von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen. Sie müssen sich über die neuen Standards informieren und bestehende Sicherheitsmaßnahmen auf einen aktuellen Stand der Technik hin Prüfen. IT-Anbieter für besagte Einrichtungen sollten ihre…