Skip to content

Neuer Cyber-Sicherheitsstandard für Krankenhäuser

Art der Meldung + Relevanz: Pressemitteilung


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erkennt die Eignung eines branchenspezifischen Cyber-Sicherheitsstandard für Krankenhäusern (B3S) (PDF, 88 Seiten) an. Damit können Krankenhäuser ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik ausrichten.Der neue Sicherheitsstandard betrifft nicht nur Krankenhäuser, die als kritische Infrastrukturen (KRITIS) im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes gelten, sondern soll auch kleineren Krankenhäusern als Maßstab dienen. Vorgelegt wurde der B3S von der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Bewertung:
Unmittelbar betroffen sind Betreiber von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen. Sie müssen sich über die neuen Standards informieren und bestehende Sicherheitsmaßnahmen auf einen aktuellen Stand der Technik hin Prüfen. IT-Anbieter für besagte Einrichtungen sollten ihre…
Der vollständige Inhalt ist nur für registrierte Nutzer unseres PolitikfeldMonitors sichtbar.

Anmelden/Registrieren für weitere Gesetzesvorhaben

Melden Sie sich in unserem PolitikfeldMonitor kostenfrei an, um den ganzen Inhalt anzuzeigen.
Wenn Sie bereits ein Konto haben, loggen Sie sich einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und Passwort hier ein.

Sie haben Fragen zu dieser Meldung? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: johanna.weirauch@elfnullelf.de

Anschrift

Albrechtstraße 13
10117 Berlin – Deutschland
Telefon +4930 400 54 100
E-Mail berlin@elfnullelf.de

Newsletter

elfnullelf Newsletter abonnieren

Social Media

elfnullelf GmbH – Copyright 2024 Spreepublik | Impressum | Datenschutzerklärung | CO2 neutraler Server
Back To Top