Anfang letzter Woche hat das Nachrichtenportal Telepolis exklusiv über einen datenschutzrechtlichen Vorgang berichtet. Im Kern geht es darum, dass mit dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) die individuelle Einwilligung zur Datenauswertung bei Gesundheits-Apps festgeschrieben wurde. Das heißt, dass jeder Patient selbst entscheidet, ob seine durch eine App erzeugten, laufenden Gesundheitsdaten, auch vom Entwickler/Anbieter ausgewertet werden dürfen. Offenbar haben die Regierungskoalitionen mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG, am 3.7.20 beschlossen) genau diese Passage lt. der erwähnten Recherche wieder aufgehoben. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Ulrich Kelber, wird in dem Bericht u.a. mit den Worten zitiert, dass er die Aufhebung der Einwilligungserfordernis sehr kritisch sehe.
PDSG hebt offenbar Einwilligungserfordernis für Datenauswertung im DVG wieder auf
Informationen Datenschutzbeauftragter/Exklusivbericht Portal Telepolis (heise.de)
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