- Aktuell läuft das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG, seit Mai 2020 in Kraft) bis zum 31.12.2022
- Es geht um formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren - also auch und gerade um digitale Bürgerbeteiligung
- Übernahme in dauerhaftes Recht wird diskutiert, um Rechtssicherheit für alle Planungs- u. Genehmigungsverfahren zu erlangen
- Verlängerung zunächst bis zum 31.12.2023
Planungssicherstellungsgesetz geht in die zweite Verlängerung
Art der Meldung + Relevanz: Gesetzentwurf/Referentenentwurf + Vereinfachung beim Planen und Bauen mit Blick auf Beteiligungsprozesse
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