Die Bundesnetzagentur hat ihre vorläufige Einschätzung zu den Mindestfaktoren beim Redispatch 2.0 in Form eines Eckpunktepapiers veröffentlicht. Diese weist dem Mindestfaktor für Strom aus erneuerbaren Energien den Wert 10 und dem Mindestfaktor für Strom aus Kraft-Wärmekopplung einen Wert von 5 zu. Diese Einschätzung steht nun zur Konsultation. Im Anschluss werden verbindliche Werte festgelegt, die den Einspeisevorrang von EE- und KWK-Strom zu konkretisieren und es ermöglichen, das bisherige Einspeisemanagement des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) in die Redispatch-Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu überführen. Ab Oktober 2021 gelten dann einheitliche Regelungen für EE- sowie KWK-Anlagen. Der doppelt angesetzte Faktor der EE-Anlagen, führt dazu, dass diese im Einspeisevorrang stärker berücksichtigt werden könnten, was den EU-rechtlichen Vorgaben…
Redispatch 2.0: Konsultation der Mindestfaktor-Festlegung
Konsultation
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