- Studie/Untersuchung des Umweltbundesamtes (Herausgeber) zusammen mit enervis energy advisors GmbH, Berlin; UBA führt Herkunftsnachweisregister seit 2013
- aufgrund der physikalischen Eigenschaften des Stroms (kein "Fingerabdruck", wo der Strom genau herkommt) dienen Herkunftsnachweise zur missbrauchssicheren und verlässlichen Dokumentation der Stromeigenschaft, dadurch wird Ökostrom handelbar - geregelt im § 42 EnWG
- Herkunftsnachweise (HKN) für Ökostrom sind wesentlich für die Energiewende auf der Erzeugerseite hin zu rein erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse
- Bisher können Herkunftsnachweise nur von Energieversorgern entwertet werden; die Erlöse dafür gehen an Anlagenbetreiber - Hintergedanke: Reinvestition in Anlagen
- Untersuchung geht der Frage nach, ob "die energiewendeförderliche…
Strommarkt: Herkunftsnachweise für Ökostrom ausweiten?
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