Art der Meldung + Relevanz: Beschluss des Bewertungsausschusses von KBV und GKV
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben. Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus sind damit Fallzahlen und Leistungsmenge von Video-Angeboten nicht mehr limitiert. Die Beschränkungen wurden zunächst für das zweite Quartal vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt. Zum 31. Mai soll erneut geprüft werden, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Online-Videosprechstunden können seit dem 1. April 2017 durchgeführt und abgerechnet werden. Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, das sogenannte E-Health-Gesetz, hatte die finanzielle Förderung von telemedizinischen Leistung gefordert. Nach der Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zum 1. Oktober 2019…