Nach Ansicht der Bundesregierung handelt es sich bei Daten um ein vermögenwertes Gut. In dieser Einschätzung folgt sie einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht. Allerdings führten technische Sachzwänge dazu, dass die Frage nach dem allgemeinen Verbleib der Daten nicht beantwortet werden könne. Besonders die Massenzugehörigkeit und die Aussonderungsunfähigkeit der Daten erschweren es, feste Handlungsrichtlinien zu formulieren.
Verbleib der Kundendaten insolventer Cloud-Dienste unklar
Antwort der Bundesregierung
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