- angekündigte Förderung braucht rechtssichere Finanzierungsinstrumente
- Förderung über KTF dürfen nach BuVerfG-Urteil zum Nachtragshaushaltsgesetz vom 15.11.2023 in Frage stehen
- einen „Geschwindigkeitsbonus“ für die Errichtung von Wärmenetzen vorsehen
- Erfüllungsaufwand in Höhe von 535 Mio. Euro bis 2028 vorauss. nicht auskömmlich
- generelle Kritik:
- keine vollständige Kostenübernahme durch Bund
- keine Anschluss- u. Benutzungspflicht im Falle eines ausgewiesenen Gebietes im Gesetz
- Bio-Gas hat keine CO2-neutrale Rolle zugewiesen bekommen - Bestimmung "Wärmebiogebiet" fehlt - bei Novellierung sollte das geprüft werden
- Prüfungs- und Überwachungskompetenzen der zuständigen Behörde in Bezug auf Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne der Wärmenetzbetreiber nicht berücksichtigt; "Beratung im weiteren Verfahren"…
Wärmeplanung – Bundesrat hat Ideen für Novelle
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