- Bundesverfassungsgericht veröffentlicht den Beschluss vom 23.03.2022 am 05.05.2022: Windkraftanlagenbauer müssen Bürger weiterhin beteiligen
- Gesetzliche Regelung in Mecklenburg-Vorpommern (seit 2016, bisher nur dort) jetzt vom BVG bestätigt; Signalwirkung für ganz Deutschland
- Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz sieht entweder Betreibergesellschaft für Umlandgemeinden oder eine Pauschalvergütung vor
- Nutzung der Windkraft diene wichtigen Gemeinwohlzielen wie dem Klimaschutz und sorge für eine gesicherte Stromversorgung lt. Richter
- Urteil gilt als Stärkung der Energiegewinnung aus Windkraft On-Shore (auf Land)
- Politik begrüßt Urteil als gutes Signal; Kritiker sind skeptisch, weil die Vergütungen zu gering ausfielen und Windkraftanlagen Arten gefährden sowie das ästhetische Landschaftsbild verändern würden
Windkraftbeteiligungsurteil des Bundesverfassungsgerichts
Urteil + Investoren/Anlagenbauer müssen sich intensiver mit Bürgerbeteiligungen auseinandersetzen und haben u.U. mehr Aufwände
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