Art der Meldung + Relevanz: Stellungnahme
Fast alle gebräuchlichen Tools für Videokonferenzen sind nicht datenschutzkonform, so die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfD). In einer Aufstellung wurden vielfach verwendete Tools auf ihre Konformität mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin überprüft und bewertet. Dabei wurde zwischen rechtlicher und technischer Prüfung unterschieden. Die Bewertung erfolgt nach einem Ampelmodell: Grün markierte Tools sind unbedenklich, gelb markierte Tools sind zwar nicht DSGVO-konform, Konformität kann aber leicht durch technische/rechtliche Anpassung sichergestellt werden. Eine rote Ampel bedeutet, dass Tools DSGVO-widrig sind und dass eine komplette Überholung des rechtlich-technischen Aufbaus für DSGVO-Compliance notwendig wäre. Hier eine Zusammenfassung der Bewertung für die gängigsten Tools:
- Zoom: Mängel im Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag), unzulässige Einschränkungen…