Art der Meldung + Relevanz: Entwurf für ein Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) + Bessere Fördermöglichkeiten durch Neuregelung von Selektivverträgen
- Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden im Jahr 2021 einen ergänzenden Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 5 Mrd. Euro erhalten.
- Aus den Finanzreserven der Krankenkassen werden einmalig 8 Mrd. Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt.
- Das Anhebungsverbot der Kassen für Zusatzbeiträge und die Verpflichtung zum stufenweisen Abbau überschüssiger Finanzreserven wird ausgeweitet.
- In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert werden.
- Langfristig sollen verbindliche Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen etabliert werden.
- Ein Hebammenstellen-Förderprogramm soll mit 65 Mio. Euro pro Jahr (Laufzeit 2021 – 2023) mehr Stellen für Hebammen in Krankenhäusern schaffen.
- Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume…