Art der Meldung + Relevanz: Parlamentarische Anfrage
Laut Antwort der Bundesregierung (19/19322) auf eine kleine Anfrage (19/18892), sieht die Regierung aktuell keinen nationalen Änderungsbedarf an den Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von Industriebatterien. Sie verweist auf die Pläne der EU-Kommission bis Herbst 2020 einen neuen Rechtsrahmen für Batterien zu erarbeiten, die in dem im März vorgelegten Aktionsplan Kreislaufwirtschaft angekündigt wurden. Am Konsultationsprozess hat sich die Bundesregierung beteiligt. Zu Details der geplanten Rechtsvorschriften liegen jedoch noch keine Informationen vor. Eigene regulatorische Maßnahmen werden bislang nicht in Erwägung gezogen, da die Bundesregierung ein europaweit einheitliches „Level Playing Field“ für Batterien anstrebt. Es bleibt abzuwarten, ob eine Einführung von Sammel-…