Art der Meldung + Relevanz: EU Gesetzentwurf + Rechtsicherheit für Unternehmen, die Datenaustausch mit UK betreiben
- Die EU Kommission hat einen Entwurf für Angemessenheitsbeschlüsse vorgelegt, mit denen der DSGVO-konforme Datenaustausch nach dem aktuell laufenden Übergangszeitraum auch weiterhin möglich bleibt (dieser endet am 30.06.2021).
- Die Kommission kam zu dem Schluss, dass im Vereinigten Königreich ein Schutzniveau gewährleistet wird, das dem durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gleichwertig ist.
- Nach 4 Jahren soll das Datenschutzniveau in Großbritannien erneut überprüft werden.
- Aus Sicht der EU-Kommission besteht offenbar ein Risiko, dass UK in den kommenden Jahren vom gemeinsamen Standard abweicht. Deshalb werde es Überwachungs- und Überprüfungsverfahren sowie die Möglichkeit zur Aussetzung oder Aufhebung des Beschlusses geben.