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Datenaustausch zwischen EU und UK soll weiterhin möglich sein

Art der Meldung + Relevanz: EU Gesetzentwurf + Rechtsicherheit für Unternehmen, die Datenaustausch mit UK betreiben


  • Die EU Kommission hat einen Entwurf für Angemessenheitsbeschlüsse vorgelegt, mit denen der DSGVO-konforme Datenaustausch nach dem aktuell laufenden Übergangszeitraum auch weiterhin möglich bleibt (dieser endet am 30.06.2021).
  • Die Kommission kam zu dem Schluss, dass im Vereinigten Königreich ein Schutzniveau gewährleistet wird, das dem durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gleichwertig ist.
  • Nach 4 Jahren soll das Datenschutzniveau in Großbritannien erneut überprüft werden.
  • Aus Sicht der EU-Kommission besteht offenbar ein Risiko, dass UK in den kommenden Jahren vom gemeinsamen Standard abweicht. Deshalb werde es Überwachungs- und Überprüfungsverfahren sowie die Möglichkeit zur Aussetzung oder Aufhebung des Beschlusses geben.
 
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