Art der Meldung + Relevanz: Pressemitteilung des Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat am 26. Februar 2019 seine Sorge über die Reform des Urheberrechts formuliert. Die Urheberrechtsreform würde zwangsläufig darauf hinaus laufen, Uploadfilter zu implementieren. Ohne ein ausgereiftes Konzept könnten diese Filter zu Oligopolen solcher Anbieter führen, die die notwendige Filtertechnologie anbieten können. Das wäre nicht nur wettbewerbsmäßig sondern auch datenschutzrechtlich heikel, da diese Anbieter eine umfassende Einsicht in den Datenverkehr von Nutzerinnen und Nutzern gewinnen könnten.
Bewertung:
Die Uploadfilter sind insbesondere für Stakeholder bedrohlich, die selbst publizieren oder von einer ungefilterten Bereitstellung von Informationen abhängig sind. Ein Umdenken auf EU-Ebene, bezogen darauf, wie…
Die Uploadfilter sind insbesondere für Stakeholder bedrohlich, die selbst publizieren oder von einer ungefilterten Bereitstellung von Informationen abhängig sind. Ein Umdenken auf EU-Ebene, bezogen darauf, wie…