Art der Meldung + Relevanz: Richtlinien-Papier
Der Europäische Datenschutzausschuss hat am 02.12.19 die ersten Richtlinien zum "Vergessenwerden" veröffentlicht. In dem Papier (PDF, 15 Seiten) werden die Voraussetzungen und Optionen des "Delisting" durch Suchmaschinen-Nutzer spezifiziert. Das Papier stellt nur einen ersten Schritt zu einer vollständigen Festsetzung von gesetzlichen Bestimmungen dar, die die DSGVO um das Spezifikum des Vergessenwerdens ergänzen sollen.
Bewertung:
Für Unternehmen und Verbände, die sich mit dem Datenschutz im Rahmen der Suchmaschinennutzung beschäftigen oder selbst Suchmaschinen betreiben, bietet das Papier die Möglichkeit, sich früh um die Compliance zu kümmern. Die Richtlinien zum Vergessenwerden sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für Nutzer und Anbieter…
Für Unternehmen und Verbände, die sich mit dem Datenschutz im Rahmen der Suchmaschinennutzung beschäftigen oder selbst Suchmaschinen betreiben, bietet das Papier die Möglichkeit, sich früh um die Compliance zu kümmern. Die Richtlinien zum Vergessenwerden sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für Nutzer und Anbieter…