- Befreiung von Netzentgelten ist ein zentraler Bestandteil der BVES-Speicherstrategie
- provisorische und befristete Netzentgeltbefreiung für zwischengespeicherten Strom läuft nach aktuellem Stand im August 2026 aus
- Forderung: provisorische Netzentgeltbefreiung im §118 (6) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Jahr 2026 hinaus entfristen
- Hinweis auf Forderung der Bundesländer (Bundesrat): Verlängerung aus heutiger Sicht um drei Jahre
- durchschnittliche Netzentgelte von 9 Cent/kWh belasten gespeicherten Strom und stehen Speicheranreiz im Wege; außerdem: Wettbewerbsverzerrung ggü. fossil erzeugtem Strom (Grundlastanlagen von Entgelten befreit)
Stromspeicher – BVES-Positionspapier fordert dauerhafte Netzentgeltbefreiung
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