Skip to content

Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte

Hier finden Sie den aktuellen Stand der relevantesten Gesetzesvorhaben im Bereich Finanzmärkte.

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG

08.10.2025 Kabinettsbeschluss

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen und am 10.10.2025 dem Bundesrat zugeleitet.

September 2025 Stellungnahmen

Ein Kabinettsbeschluss liegt noch nicht vor. Bislang haben u.a. folgende Verbände zum Referentenentwurf Stellung genommen.

  • IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) begrüßt Zielrichtungen des Entwurfs (z. B. Verhältnismäßigkeit, Bürokratieabbau), fordert aber konkret präzisere Formulierungen, Klarstellungen und mehr Rechtssicherheit bei einzelnen Regelungen.
  • Deutsche Kreditwirtschaft (DK) äußert sich ebenfalls unterstützend gegenüber dem Gesetzentwurf. Sie begrüßt, dass EU-Vorgaben umgesetzt werden sollen, fordert aber zugleich, dass bürokratische Anforderungen in Form von Meldepflichten etc. möglichst in Grenzen gehalten werden.

In juristischen Kommentaren wird darauf hingewiesen, dass die Zeit für das Gesetzgebungsverfahren knapp ist: Um die Umsetzungsfrist der CRD VI einzuhalten, müsste der Gesetzgebungsprozess bis 10. Januar 2026 abgeschlossen sein.

22.08.2025 Referentenentwurf 

  • Zweck des Gesetzes
    • 1:1-Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III & CRD VI)
    • Bürokratieabbau im Bankensektor in Deutschland
    • Ziel: Krisenfestigkeit von Banken stärken, Finanzierung der Realwirtschaft sichern, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen fördern
  • EU-Bankenpaket
    • CRR III: seit 1. Januar 2025 direkt anwendbar
    • CRD VI: in nationales Recht umzusetzen
  • Zentrale Ziele des Entwurfs
    • Zielgerichtete, verhältnismäßige und bürokratiearme Umsetzung der CRD VI
    • Besondere Berücksichtigung kleinerer Banken und Sparkassen
    • Abbau unnötiger Bürokratie, Vereinfachung regulatorischer Anforderungen
    • Erleichterung der Kreditvergabe, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Krisenfestigkeit & Risikomanagement
    • Integration von ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in das Risikomanagement
    • Effektive, aber verhältnismäßige Vorgaben, angepasst an unterschiedliche Geschäftsmodelle und kleinere Institute
  • Stärkung der Aufsicht (BaFin)
    • Erweiterte Ermittlungsbefugnisse zur Bekämpfung neuer Formen von Kriminalität (z. B. Geldwäsche, schwarzer Kapitalmarkt, terroristische Vereinigungen)
    • Anpassung an technische Neuerungen und illegale Online-Geschäfte

Fondsrisikobegrenzungsgesetz

September 2025 Stellungnahmen

Ein Kabinettsbeschluss liegt noch nicht vor. Bislang haben u.a. folgende Verbände zum Referentenentwurf Stellung genommen.

BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.)

  • Begrüßt die Umsetzung der EU-Vorgaben (AIFM-/OGAW-Reform).
  • Kritisiert fehlende Klarstellung, wie Änderungen (z. B. Liquiditätsmanagementinstrumente) rechtssicher in bestehende Anlegerverträge eingebracht werden können.
  • Drängt auf schnelle Umsetzung, um EU-Fristen bis April 2026 einzuhalten.

Deutsche Kreditwirtschaft (DK / Bundesverband deutscher Banken u. a.)

  • Rügt die sehr kurze Konsultationsfrist.
  • Positiv: Einbezug bestehender Liquiditätsinstrumente (z. B. bei offenen Immobilienfonds).
  • Warnt vor Überlastung der Verwahrstellen, die nicht für Abwicklungen vorgesehen sind.
  • Fordert Klarstellungen bei gesetzlichen Verweisen und Abgrenzungen.

Startup-Verband (Bundesverband Deutsche Startups e.V.)

  • Grundsätzlich Zustimmung zum Ziel, EU-Vorgaben umzusetzen.
  • Kritisch bei Venture-Capital-Themen: Gesellschafterdarlehen, Convertible Loans, Schwellenwerte für Registrierung.
  • Befürchtet Belastungen für kleinere Fonds durch Bewertungsregeln (HGB vs. Verkehrswert).

 

08.08.2025 Referentenentwurf 

  • Mit dem Gesetzentwurf des BMF werden neue EU-Vorgaben im Bereich Investmentfonds und Clearing vollständig in deutsches Recht übertragen
  • Ziel: Stärkung des EU-Finanzmarkts, Förderung von erneuerbaren Bürgerbeteiligungen und mehr Stabilität im Fonds- und Clearingwesen

Umsetzung der EU-Investmentfondsrichtlinien

  • Änderungen der OGAW-Richtlinie (2009/65/EG) und der AIFM-Richtlinie (2011/61/EU) durch Richtlinie (EU) 2024/927 werden 1:1 in nationales Recht übertragen
  • Betroffene Themen:
    • Übertragungsvereinbarungen
    • Liquiditätsrisikomanagement
    • Aufsichtliche Berichterstattung
    • Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen
    • Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (AIF)

Neue Möglichkeiten im Fondsbereich

  • Einführung geschlossener Sondervermögen auch für Publikumsfonds
  • Erleichterung für Anbieter geschlossener Fonds, Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbare Energien aufzulegen

Anpassungen an EMIR-Rechtsrahmen

  • Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/2987 („EMIR-Verordnung“) und der begleitenden Richtlinie (EU) 2024/2994
  • Ziel der Reform:
    • Verringerung übermäßiger Risikopositionen gegenüber Drittstaat-CCPs
    • Stärkung des Clearings über zentrale Gegenparteien innerhalb der EU

Steueränderungsgesetz

10.09.2025 Kabinettsentwurf

Wesentliche Maßnahmen & Änderungen:

  • Die Entfernungspauschale wird ab dem 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent pro gefahrenem Kilometer ab dem ersten Kilometer erhöht. Bisher gilt der höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer.
  • Die Mobilitätsprämie wird dauerhaft, also ohne zeitliche Befristung, beibehalten – insbesondere zugunsten von Steuerpflichtigen mit geringem Einkommen.
  • Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) sinkt ab 1. Januar 2026 von 19 % auf 7 %. Damit sollen Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien, Catering sowie Verpflegung in Kitas, Schulen und Krankenhäusern entlastet werden.
  • Vereinfachung bei der elektronischen Bescheidbekanntgabe: Beim Bundeszentralamt für Steuern entfällt das Zustimmungserfordernis des inländischen Unternehmers bei Nichtweiterleitung eines Antrags auf Vorsteuer-Vergütung.
  • Klarstellung/Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer bei Nutzung der Zentralen Zollabwicklung werden geschaffen.
  • Aktualisierung des Rechtsrahmens bezüglich De-minimis-Verordnung bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) und der Forschungszulage, um Rechtssicherheit zu erzeugen.
  • Rückkehr zur vollständigen steuerlichen Entlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft durch Wiedereinführung der Agrardieselerleichterung („Agrardiesel“) zum 1. Januar 2026. Auch für mit Gasöl gleichgestellte Energieerzeugnisse.

08.10.2025 Erste Lesung im Bundestag

  • An Ausschüsse verwiesen, Finanzausschuss federführend

Standortfördergesetz - StoFöG

10.09.2025 Kabinettsbeschluss

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • Förderung privater Investitionen und Stärkung des Finanzstandorts: Ziel des Entwurfs ist, durch steuerliche und aufsichtsrechtliche Erleichterungen Investitionen, insbesondere in Start-ups, Infrastruktur und erneuerbare Energien, zu stimulieren und Deutschland als Finanzstandort attraktiver zu machen.
  • Erleichterungen bei der Investmentbesteuerung: Anpassungen bei der Besteuerung von Beteiligungserträgen, insbesondere bei Reinvestitionen („Roll-Over“) und durch Fonds gehaltenen Beteiligungen, sollen steuerliche Hemmnisse abbauen.
  • Unbegrenzte Investitionen von Fonds in Venture Capital und Infrastruktur: Fonds (inklusive Spezialfonds) sollen künftig unbegrenzt in gewerbliche Venture-Capital-Fonds investieren dürfen. Auch Investments in erneuerbare Energien und Infrastruktur werden erleichtert.
  • Vereinfachung von Prospekterfordernissen und EU-Weitvertrieb: Der Entwurf ermöglicht z. B. Prospekte in englischer Sprache plus Zusammenfassungen, um den grenzüberschreitenden Vertrieb von Wertpapieren zu erleichtern.
  • Änderungen im Gesellschafts- / Aktienrecht für Startups: Neu: Emission von Aktien mit einem Nennwert < 1 Euro zur Verbesserung der Aktienkultur und als Exit-Möglichkeit für Wachstumsunternehmen.
  • Kapitalmarkt- / Börsenrechtsreformen und EU-Implementierung: Der Entwurf enthält zahlreiche Änderungen zur Umsetzung von EU-Rechtsakten wie dem „Listing Act“, MiFIR-Revision und ESAP (zentrales EU-Zugangsportal für Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen) in nationales Recht.
  • Bürokratieabbau und Entlastungspflichten: Zahlreiche Melde- oder Nachweispflichten werden gestrichen oder eingeschränkt, z. B. Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der BaFin, Einstellung des Millionenkreditmeldewesens, Reduktion von Nebenpflichten.
  • Unternehmensregister als Sammelstelle / Portalintegration: Das Unternehmensregister wird als Sammelstelle für bestimmte verpflichtende und freiwillige Informationen fungieren, die zugleich an das zentrale europäische Zugangsportal weitergeleitet werden müssen.
  • Neuregelungen zu systematischer Internalisierung und Handelspflichten: Es sollen Regelungen eingeführt werden, die Unternehmen erlauben, sich freiwillig der systematischen Internalisierung zu unterwerfen sowie neue Anforderungen an den Handel und Marktteilnehmer im Rahmen der MiFIR/MiFID-Rahmenwerke.
  • Stärkung der Aufsicht und Sanktionen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält erweiterte Befugnisse, u. a. bezüglich Berufsverbote bei vorsätzlichen Verstößen und Untersagungen zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben.

10.10.2025: Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet (Zustimmungsgesetz, noch nicht beraten)

Anmelden/Registrieren für weitere Gesetzesvorhaben

Melden Sie sich in unserem PolitikfeldMonitor kostenfrei an, um die weiteren Gesetzesvorhaben in diesem Bereich einsehen zu können.

Wenn Sie bereits ein Konto haben, melden Sie sich einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und Passwort an.

Login

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Fabian Haun

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: haun@elfnullelf.de

Julian Gronenberg

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: gronenberg@elfnullelf.de

Anschrift

Albrechtstraße 13
10117 Berlin – Deutschland
Telefon +4930 400 54 100
E-Mail berlin@elfnullelf.de

Newsletter

elfnullelf Newsletter abonnieren

Social Media

elfnullelf GmbH – Copyright 2025 Spreepublik | Impressum | Datenschutzerklärung | CO2 neutraler Server
Back To Top