Art der Meldung + Relevanz: Verordnung
Eine Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung der Bundesregierung (Drucksache 19/19381) sieht vor, Einnahmen aus dem nationalen Handel mit CO2-Zertifikaten zu nutzen, um die EEG-Umlage zu senken. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen über den Bundeshaushalt an die Übertragungsnetzbetreiber fließen. Dadurch würde der Strom für Verbraucher vergünstigt. Der Strompreis würde aber auch direkt von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel beeinflusst. Denn die konkrete Höhe der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel werde laut Entwurf durch den Haushaltsgesetzgeber festgesetzt. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) kritisierte in einer Stellungnahme, dass ein günstigerer Strompreis eben nicht zu einem effizienten Umgang mit elektrischer Energie anreize und äußerte Bedenken, dass die EU…