Durch die Allgemeinverfügung der BaFin, die am 27. Juni in Kraft tritt, können Institute, die bislang noch keinen Bescheid über die Mindestanforderung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten erhalten haben, Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten vor ihrer vertraglichen Fälligkeit zu kündigen, zu tilgen, zurückzuzahlen oder zurückzukaufen.
Allgemeinverfügung der BaFin
Allgemeinverfügung
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