Art der Meldung + Relevanz: Pressemitteilung
Die BaFin hat am 03.04. die „Hinweise zum Tatbestand des Garantiegeschäfts“ aufgrund der aktuellen Corona-Krise angepasst. Durch die Anpassungen soll es Unternehmen und deren Zulieferern erleichtert werden, durch die Übernahme von Garantien Produktionsstopps und Kreditausfälle zu vermeiden. Für die Übernahme von Garantien und Bürgschaften ist weiterhin eine Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG erforderlich. Das aktualisierte Merkblatt kann hier online eingesehen werden.
Bewertung:
Die BaFin schafft mit der Aktualisierung einen größeren Spielraum für Unternehmen und deren Zulieferer, den gravierenden Folgen der Krise effektiv zu begegnen. Die Änderungen sind branchenübergreifend relevant und für die Vermeidung der Unterbrechung…
Die BaFin schafft mit der Aktualisierung einen größeren Spielraum für Unternehmen und deren Zulieferer, den gravierenden Folgen der Krise effektiv zu begegnen. Die Änderungen sind branchenübergreifend relevant und für die Vermeidung der Unterbrechung…