Art der Meldung + Relevanz: Politische Initiative + Vereinfachung des Baurechts bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung - wäre Bürokratie-/Auflagenerleichterung für Bauschaffende
- Kammern, Verbände und Bauschaffende diskutieren seit längerem, wie bestimmte Auflagen beim Planen und Bauen verringert werden können, um Aufwand und Kosten zu minimieren
- Erste Ideen dazu wurden bereits im Januar 2021 vorgestellt, bzw. in öffentlicher Anregung abgefragt (s. Hintergründe)
- Aktuell vorgeschlagen: öffentlich-rechtliches Bauordnungsrecht auf Kernanforderungen beschränken; privatrechtliche Anforderungen (anerkannte Regeln der Technik + technische Baubestimmungen nach BGB § 633) entsprechend gesetzgeberisch/zivilrechtlich absichern
- Bei konkreter Vereinbarung zwischen Planer (Ingenieur/Architekt) und Bauherr von einigen technischen Bestimmungen aus den Landesbauordnungen (LBO) absehen, um Bau zu vereinfachen
- Ausnahme: Bauherren fallen unter den allgemeinen Verbraucherschutz, d.h. sie sind beispielsweise Einfamilienhausbauherren ohne…