Der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz hat ein neues Papier veröffentlicht, das Behörden helfen soll Hochrisiko-Datenverarbeitung leichter zu erkennen und eine Datenschutz-Folgenabschätzung entsprechend der DSGVO durchzuführen (hier einsehbar). Das Papier beinhaltet auch Hinweise auf die richtige Methodik und Beispiele von verschiedenen Fällen, bei denen es sich um Hochrisiko-Verarbeitungen handelt. Mit diesem neuen Papier wurde die im Mai 2018 veröffentlichte Orientierungshilfe zur Datenschutz-Folgenabschätzung erweitert (Hier einsehbar).
Bayerische DSGVO-Blacklist veröffentlicht
Veröffentlichung des bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz
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