- Das Brexit Abkommen (PDF, 1259 Seiten) bietet ab dem 1. Januar 2021 eine viermonatige Übergangsfrist für Datentransfers ins Vereinigte Königreich
- Eine Verlängerung ist maximal um zwei weitere Monate möglich
- Mit dem Austritt aus der EU wird UK zum Drittland im Sinne der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Die Übergangsregelung beugt den bisher befürchteten gravierenden Rechtsunsicherheiten vor, siehe Article FINPROV.10A Interim provision for transmission of personal data to the United Kingdom, S. 414 ff.
Brexit: Übergangsfrist für Datentransfers nach Großbritannien
EU Abkommen + Rechtsicherheit für Datentransfers zwischen Unternehmen in Deutschland und dem Vereinigten Königreich (UK)
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